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News aus der Immobilienwirtschaft

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Neuigkeiten


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20.08.2018

Kommt das Bestellerprinzip auch beim Immobilienverkauf?

Nachdem zum 01.06.2015 das sog. Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnungsnmietverträgen eingeführt wurde, wird nun erneut über ein Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf diskutiert. Dieses Bestellerprinizp (derzeit nur bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen gültig) sagt aus, dass derjenige den Immobilienmakler bezahlen muss, der ihn bauftragt. Dieses wird in der Regel der Vermieter sein.
Heiko Mass (SPD) sagte auf dem Neujahrempfang des Ringes Deutscher Makler Berlin-Brandenburg im Januar 2017, dass es im Kaufbereich kein Bestellerprinzip geben wird. Seine Nachfolgerin im Amt der Justizministerin, Frau Dr. Katarina Barley (ebenfalls SPD), geht nun dieses Thema erneut in der politischen Diskussion an und schreckt damit die Maklerbranche auf. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden. Oder wollen Sie ohne Immobilienmakler Ihre Immobilie verkaufen? Profitieren Sie von unseren attraktiven Beratungsleistungen.



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Urteile zum Bau- und Immobilienrecht

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