Über HausExperte24.de
Der Begriff des Gutachters / der Gutachterin bzw. des/der Sachverständigen ist gesetzlich nicht geschützt. Jeder darf sich daher so nennen, sofern er "einen über das Wissen des Laien hinausgehenden Sachverstand besitzt". Aus diesem Grund stellt sich die Frage, wie Sie einen guten und erfahrenen Sachverständigen erkennen. Auf diese 7 Punkte sollten Sie achten!
1. Adäquate Ausbildung
Das "A und O" der Sachverständigen für Immobilienbewertung sind Wissen und Fachkenntnisse. Deshalb sollten Immobiliensachverständige einerseits über eine kaufmännische und anderseits über eine immobilienwirtschaftliche Ausbildung verfügen. In beiden Bereichen müssen sich Sachverständige auskennen, wenn sie sich mit Immobilienwertermittlung befassen. Die immobilienbezogene Ausbildung hilft, die Substanz der Immobilie einzuschätzen. Die kaufmännische Bildung benötigt man, um entsprechende wirtschaftliche Ansätze (z. B. die Vermietungssituation) zu betrachten und die statistischen Ableitungen des zuständigen Gutachterausschusses zu bewerten sowie entsprechende Rückschlüsse aus dem Grundstücksmarktbericht zu ziehen. Als dritte Säule sollten Immobiliensachverständige über grundlegende juristische Kenntnisse verfügen. Gerade bei der Einschätzung der Vermietungssituation beim sog. Ertragswertverfahren, spielen die Bedingungen des Mietvertrages eine Rolle.
Herr Hartmut Häusler studierte zunächst Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Merseburg und Wirtschaftspädagogik an der Wissenschaftlichen Hochschule in Lahr. In diesen beiden Hochschulstudiengängen erwarb er nicht nur kaufmännische sondern auch grundlegende (wirtschafts-)juristische Kenntnisse. Seine immobilienbezogene Ausbildung erlangte er durch ein Ergänzungsstudium zum Geprüften Immobilienmanager an der Deutschen Akademie für Management in Berlin. Darüber hinaus absolvierte er zahlreiche Fort- und Weiterbildung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK), an der QM-Akademie für Bau- und Sachverständigenwesen in Heinsberg, der Sprengnetter Akademie in Bad Neuenahr, der Akademie Herkert in Merching, dem Institut für postgraduale Bildung (EIPOS) an der TU Dresden sowie dem Öko-Zentrum NRW in Hamm zum Geprüften Fachplaner für Baubiologie. Darüber hinaus absolvierte Herr Häusler die Qualifizierung zum Objektbesichtiger gem. § 24 BelWertV bei der HypZert GmbH und als zertifizierter Immobiliengutachter für Markt- und Beleihungswertermittlung an der Sparkassenakademie NRW in Dortmund.
2. Erfahrung
Immobiliensachverständige sollten umfangreiche Erfahrungen auf ihrem Gebiet besitzen, ohne dabei jedoch moderne Entwicklungen "aus den Augen zu verlieren". Neben dem Erfahrungsschatz ist also auch eine permanente Weiterbildung von entscheidender Bedeutung. Durch die Kombination aus langjähriger und umfangreicher Erfahrung sowie aktuellem Wissen, ist sind Immobiliensachverständige in der Lage, aktuelle Marktwerte korrekt zu ermitteln, aber auch zukünftige Entwicklungen am Immobilienmarkt adäquat einzuschätzen.
Seitdem Herr Häusler im Jahre 2008 ein Seminar der IHK Magdeburg zur Immobilienwertermittlung absolviert hat, in dem er die Grundlagen der Immobilienbewertung erlangte, befasste er sich mit der Thematik der Wertermittlung und der Erstellung von Wertgutachten. In dieser über 15-jährigen Erfahrung erstellte er zahlreiche Gutachten über Wohn- und Gewerbeimmobilie für private Auftraggeber und Auftraggeberinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Notare und Notarinnen, Steuerberater und Steuerberaterinnen, Banken und Gerichte. Dadurch, dass er seit so vielen Jahren in verschiedenen Bundesländern und Regionen (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, Berlin und Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) aktiv ist, hat er auch einen umfassenden Einblick in die Gepflogenheiten der verschiedenen Immobilienmärkte sowie der unterschiedlichen Arbeitsweisen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in diesen Regionen. Abgerundet wird dieses Erfahrungsspektrum durch permanente Fort- und Weiterbildung. Zudem ist Herr Häusler als Rechtsberater für den DMB Mieterverein Parchim-Lübz und Umgebung e. V. tätig. Auch in diesem Zusammenhang besucht er regelmäßig zahlreiche juristische und immobilienwirtschaftliche Fortbildungen.
3. Prüfungen und Zertifizierungen durch anerkannte Organisationen oder Verbände
Gute Sachverständige scheuen Zertifizierungen nicht. Zertifizierungen von anerkannten Organisationen oder beruflichen Verbänden zeigen, dass Sachverständige über ein umfangreiches und umfassendes Know-how verfügen. Für jede Zertifizierung sind Fortbildungsveranstaltungen und Prüfungen zu absolvieren und in aller Regel auch Muster- bzw. Prüfungsgutachten vorzulegen, mit denen die zertifizierten Sachverständigen unter Beweis stellen, dass sie ihr Handwerk verstehen.
Herr Hartmut Häusler ist einerseits durch die DEKRA und andererserseit durch den DGSV (Deutscher Gutachter- und Sachverständigenverband e. V.) für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke zertifiziert. Darüber hinaus ist er geprüfter Verbandssachverständiger des BDSF (Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V.). Zudem ist Herr Häusler im Bereich der Bewertung von Schimmelpilzschäden ebenfalls durch die DEKRA zertifiziert. Für die Ermittlung von Markt- und Beleihungswerten ist Herr Häusler zudem durch die Sparkassenakademie NRW zertifiziert.
4. Europaweite Zertifizierung oder öffentliche Bestellung
In Deutschland und Österreich gibt es neben den freien (nicht zertifizierten) sowie durch anerkannte Organisationen und Verbände zertifizierten Sachverständigen noch die öffentlich bestellten und vereidigten (ö. b. u. v.) Sachverständigen. Diese werden durch sog. öffentliche Bestellungskörperschaften (z. B. IHK, Handwerkskammer, Ingenieurkammer, Architektenkammer, Landwirtschaftskammer) bestellt. Gemäß § 404 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist den ö. b. u. v. Sachverständigen der Vorzug bei der gerichtlichen Beauftragung einzuräumen.
Die anderen europäischen Länder kennen eine solche öffentliche Bestellung i. d. R. nicht. Aufgrund der europäischen Harmonisierung nimmt deshalb die Personenzertifizierung eines Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 einen immer höheren Stellenwert ein und diese Sachverständigen werden aufgrund verschiedener Rechtsvorschriften sukzessive den ö. b. u. v. Sachverständigen gleichgestellt. Bei diesem Prozess werden durch akkreditierte Zertifizierungsorganisationen die Sachverständigen geprüft und erhalten anschließend eine befristete Zertifizierung. Für die Verlängerung dieser Zertifizierung müssen die Sachverständigen Fortbildungen, erneute Prüfungen und Mustergutachten erbringen. Somit ist durch diese Zertifizierungsorganisationen sichergestellt, dass der Gutachter stets über die entsprechende Fachkunde zum Erstellen von Markt- und Beleihungswertgutachten verfügt.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist zu beachten, dass eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nicht gleich zu setzen ist mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001. Bei der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 handelt es sich um eine sog. Bürozertifizierung. Sie sagt nichts über das Fachwissen und Fachkönnen des Gutachters / der Gutachterin aus. Sie zeigt lediglich auf, dass das Büro des Gutachters (ähnlich wie in Industrie und Dienstleistungsgewerbe) über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt, also nach standardisierten Verfahrensabläufen arbeitet. Fachliches Know-how weist nur die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nach!
Unser Sachverständiger, Herr Hartmut Häusler ist seit 2015 im Rahmen der Personenzertifizierung bei der Zertifizierungsstelle European Certification CYF (EUcert) [kurz: EUcert CYF] nach DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger für Immobilienbewertung zertifiziert. Die Zertifizierungs-Nr. von Herrn Hartmut Häusler bei der EUcert CYF lautet: 1-15-1055. Die Gültigkeit des Zertifikats können Sie unter diesem LINK überprüfen.
Zudem ist Herr Häusler seit 2024 zusätzlich auch bei der DAkkS-akkreditierten (D-ZP-18667-01-00) Zertifizierungsstelle EIPOSCERT GmbH in Dresden als Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien (Zertifizierungs-Nr.: ZWE-S-012) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Die Gültigkeit des Zertifikats können Sie unter diesem LINK überprüfen.
Nach außen wird die europaweite Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 dokumentiert:
- durch die Zertifizierungsurkunde, die Sie jederzeit in unseren Büros einsehen können
- die Führung des Sachverständigenrundstempels
- den Sachverständigenausweis, den wir Ihnen ebenfalls sehr gerne jederzeit vorlegen
- und das Führen der Bezeichnungen: "zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 - EUcert CYF" bzw. "zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien - EIPOSCERT".
5. Mitgliedschaften / Kooperationen
Das Sachverständigenbüro ist Mitglied in folgenden Berufs- bzw. Fachverbänden:
- Deutscher Gutachter- und Sachverständigenverband e. V. (DGSV)
- Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V. (BDSF)
Was haben Sie von meiner Mitgliedschaft in diesen Verbänden?
Diese Berufsverbände stellen durch ihr Weiterbildungsangebot und ihre Weiterbildungsverpflichtung sicher, dass das angeschlossene Mitglied stets auf dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft ist sowie über aktuelles Know-how verfügt. Darüber hinaus muss das Mitglied zur Aufnahme bestimmte grundlegende Mindeststandards mitbringen. Dazu gehören beispielsweise:
- adäquate Berufsausbildung / Studium
- fachbezogene Weiterbildungen
- entsprechende Sachkunde auf dem Fachgebiet
- Nachweis einer Berufs- und Vermögenschadenhaftpflichtversicherung
Das Mitglied muss sich zudem zur regelmäßigen Fortbildung verpflichten und dazu, die entsprechenden Ethik- bzw. Standesregeln einzuhalten.
Das Sachverständigenbüro HausExperte24.de ist in ein professionelles Netzwerk eingebunden!
Durch unsere langjährige Tätigkeit sind wir deutschlandweit in ein professionelles Partnernetzwerk eingebunden. Dabei handelt es sich durchweg um DEKRA-, TÜV- oder gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Wertgutachter oder Bausachverständige bzw. öffentlich bestellte und vereidigte Kolleginnen und Kollegen.
Was ist Ihr Mehrwert von dieser Partnerschaft?
Durch die Kooperation und fachliche Unterstützung sind wir als Gutachterbüro in der Lage, auch sehr umfangreiche und schwierige, diffizile Wertgutachten anzunehmen und in hoher Qualität dem Auftraggeber zu übergeben.
6. Empfehlungen und Referenzen
Als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist Herr Hartmut Häusler nicht nur durch den DGSV zertifiziert (EWIVS Zertifikat: EU#DE5807 - VI-EU89842), sondern wird Herr Häusler auch von der Deutschen Gutachterauskunft als geprüfter Gutachter für Immobilienwertgutachten seit 10 Jahren ununterbrochen empfohlen.
Unser Gutachterbüro erstellt zahlreiche Gutachten für:
- private Auftraggeber und Auftraggeberinnen
- Gerichte
- Versicherungen
- Finanzämter
- Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
- Notare und Notarinnen
- Steuerberater und Steuerberaterinnen
- Banken (Beleihungswertgutachten)
Das Leistungsspektrum umfasst alle Arten von Immobilienbewertungen:
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Gewerbe- und gemischt genutzte Objekte
- reine Gewerbe- und Industrieobjekte
Darüber hinaus ist Herr Hartmut Häusler insbesondere zu immobilienökonomischen Themen als Dozent für namhafte Bildungsträger tätig. Besuchen Sie auch gerne seine Dozentenhomepage.
7. Versicherungsschutz
Bei der Auswahl eines Gutachters / einer Gutachterin sollten Sie immer darauf achten, dass diese/r Gutachter/in über eine Berufs- und vor allem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt. Vor einem Fehler ist auch der beste Gutachter / die beste Gutachterin nicht gefeit. Bei solchen Fehlern geht es oftmals um hohe Summen. Sie als Geschädigte/r können oftmals Ihre Ansprüche gegen den Gutachter / die Gutachterin nur durchsetzen, wenn diese/r über eine solche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt. Fragen Sie den Gutachter danach!
Das Sachverständigenbüro ist bei der Allianz Versicherung AG mit einer Berufshaftpflicht- sowie einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert. (Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland)