"Drei Dinge sind bei einem Gebäude zu beachten:
dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohl gegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei."
Quelle: Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832), aus: Die Wahlverwandtschaften, 1809. 1. Teil, 9. Kapitel.
Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Gewerbeobjekt etc.)? Dann stehe ich Ihnen als zertifizierter Gutachter und DEKRA-Sachverständiger sehr gerne zur Verfügung. Zum Leistungsumfang gehören beispielsweise die umfangreiche Objektbesichtigung im Rahmen des abgestimmten Ortstermins, eine gründliche Fotodokumentation, ggf. die Beschaffung und Auswertung behördlicher Unterlagen (z. B. Grundbuch, Katasteramt, Baulasten- sowie Altlastenverzeichnis), eine umfangreiche Objekt- und Lagebeschreibung, lizenziertes Kartenmaterial bzw. Lagepläne und vor allem die umfassende Begründung der Wertermittlung sowie der verwendeten Verfahren. Erst damit erfüllt das sog. Vollgutachten die Anforderungen an § 194 BauGB und ist damit (ggf. gerichtlich) belastbar.
Anlässe für die Bewertung gibt es viele z. B.:
In einigen Fällen reicht auch ein sog. Kurzgutachten bzw. eine Marktpreiseinschätzung aus. Insbesondere dann, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu befürchten ist. Dabei erfolgt eine wertmäßige Betrachtung der Immobilie, ohne jedoch die einzelnen Verfahrensansätze (wie beim Vollgutachten) zu begründen. Damit bietet das Kurzgutachten eine hinreichende Aussage über den Verkehrswert der Immobilie, ist allerdings nicht gerichtlich verwertbar. Beim Kurzgutachten ist darüber hinaus auch die Haftung des Sachverständigen ausgeschlossen, da keine eigenen Recherchen angestellt werden, sondern die Angaben des Eigentümers / der Eigentümerin (bzw. des Auftraggebers / der Auftraggeberin) übernommen werden.
Sinnvoll ist das Kurgutachten z. B.:
Wir erstellen Gutachten für:
Sollten Sie nicht über alle geforderten Unterlagen verfügen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir beschaffen die benötigten Unterlagen mit Ihrer Vollmacht.