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Richtlinien der Wertermittlung
bundesweit gültige Wertermittlungsvorschriften (bis 31.12.2021)
Reformation der Immobilienwertermittlungverordnung 2021 (ImmoWertV 2021)
Am 19.07.2021 wurde im Bundesanzeiger (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 44 BGBl. I 2805ff.) die neue ImmoWertV 2021 veröffentlicht.
Bis allerdings die regionalen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Ableitung ihrer Marktdaten an die neuen Vorschriften flächendeckend angepasst haben, wird es vermutlich noch eine Weile dauern. Von daher werden die alten Wertermittlungsvorschriften (ImmoWertV 2010 und die begleitenden Richtlinien, die eigentlich zum 31.12.2021 ihre Gültigkeit verloren haben) aufgrund des sog. Grundsatzes der Modellkonformität, noch einige Zeit in der Immobilienbewertung angewendet werden müssen.
gesonderte Wertermittlungsvorschriften für Mecklenburg-Vorpommern
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) gibt es keine ergänzenden Vorschriften zu den bundesweit gültigen Vorschriften.
gesonderte Wertermittlungsvorschriften für Brandenburg
gesonderte Wertermittlungsvorschriften für Berlin
Für das Land Berlin gibt es keine ergänzenden Vorschriften zu den bundesweit gültigen Vorschriften.
gesonderte Wertermittlungsvorschriften für Sachsen-Anhalt
Für das Land Sachsen-Anhalt gibt es keine ergänzenden Vorschriften zu den bundesweit gültigen Vorschriften.
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gesonderte Wertermittlungsvorschriften für Niedersachsen
Für das Land Niedersachsen gibt es keine ergänzenden Vorschriften zu den bundesweit gültigen Vorschriften.
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gesonderte Wertermittlungsvorschriften für Schleswig-Holstein
Für das Land Schleswig-Holstein gibt es keine ergänzenden Vorschriften zu den bundesweit gültigen Vorschriften.