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Immobilienbewertung - Schimmelpilzbegutachtung - Baubiologie

Immobilienbewertung

"Drei Dinge sind bei einem Gebäude zu beachten:

dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohl gegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei."

Quelle: Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832), aus: Die Wahlverwandtschaften, 1809. 1. Teil, 9. Kapitel.


Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Verkehrswertgutachten gem. § 194 Baugesetzbuch (BauGB)

Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Gewerbeobjekt etc.)? Dann stehe ich Ihnen als zertifizierter Gutachter und DEKRA-Sachverständiger sehr gerne zur Verfügung. Zum Leistungsumfang gehören beispielsweise die umfangreiche Objektbesichtigung im Rahmen des abgestimmten Ortstermins, eine gründliche Fotodokumentation, ggf. die Beschaffung und Auswertung behördlicher Unterlagen (z. B. Grundbuch, Katasteramt, Baulasten- sowie Altlastenverzeichnis), eine umfangreiche Objekt- und Lagebeschreibung, lizenziertes Kartenmaterial bzw. Lagepläne und vor allem die umfassende Begründung der Wertermittlung sowie der verwendeten Verfahren. Erst damit erfüllt das sog. Vollgutachten die Anforderungen an § 194 BauGB und ist damit (ggf. gerichtlich) belastbar.

Anlässe für die Bewertung gibt es viele z. B.:

  • gerichtliche Auseinandersetzungen
  • Ehescheidungen
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Klärung der eigenen Vermögenssituation
  • Kauf- oder Verkaufsentscheidungen
  • Plausibilisierung vorhandener Gutachten
  • Anfechtung von Steuerbescheiden
  • Klärung der Vermögenssituation in Betreuungsfällen
  • Klärung der eigenen Vermögenssituation
  • Kauf- oder Verkaufentscheidungen
  • Plausibilisierung von Verkaufspreisen


Wertexpertise / Kurzgutachten / Marktpreiseinschätzung

Das Gesetz der Wirtschaft

Es gibt kaum etwas auf der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und ein wenig billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Wenn Sie dies tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres mehr zu bezahlen.

John Ruskin (1819 - 1900)

Das Sachverständigenrecht  verbietet jedem gewissenhaft arbeitenden Sachverständigen die Erstellung von kurzen „Bewertungen“, die möglicherweise sogar ohne Objektbesichtigung stattfinden. Ein Gutachten ist ein vom Sachverständigen selbst erstelltes Werk und muss sich insbesondere daran messen lassen, wie gut der Sachverständige seine Ansichten darlegt und begründet. Von daher kann es keine „Kurzgutachten“ geben, sondern nur „Schlechtgutachten“. Wir lehnen eine solche Leistungsdurchführung ab. Unsere Gutachten erfüllen stets die formalen Anforderungen an eine Gutachtenerstellung. Das sind wir unseren Kunden schuldig. Das wird bei uns zertifizierten Sachverständigen zum Glück für den Kunden von der Zertifizierungsstelle überprüft.


Wer benötigt ein Gutachten?

Wir erstellen Gutachten für:

  • Privatpersonen
  • Gerichte (Amtsgerichte, Landgerichte)
  • Behörden
  • Firmenkunden
  • Betreuer
  • Vereine


Welche Unterlagen sollten Sie parat haben?

  • ggf. Exposé des Immobilienmaklers
  • Grundrisszeichnungen mit Bemaßung
  • Grundbuchauszug
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte
  • Baubeschreibung / Bauantrag
  • ggf. Teilungserklärung
  • ggf. Protokolle der Eigentümerversammlung der letzten 3 Jahre
  • ggf. Erbaurechtsvertrag
  • bei Renditeobjekten: zusätzlich Angaben zu den Mieterträgen und laufenden Kosten

Sollten Sie nicht über alle geforderten Unterlagen verfügen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir beschaffen die benötigten Unterlagen mit Ihrer Vollmacht.    

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