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Immobilienbewertung - Schimmelpilzbegutachtung - Baubiologie

Bebauungs- und Bepflanzungsbeschränkung

Rechte und Lasten in der Abteilung II des Grundbuches können vielfältig sein, wie dieser interessante Praxisfall zeigt. Als Grunddienstbarkeit war auf einem Grundstück in Abt. II des Grundbuches eine Beschränkung der Bebauung und Bepflanzung vermerkt.

Grundbucheintrag Grundbucheintragung, Grunddienstbarkeit, Grundbuch, Abt. II (Rechte und Lasten), Bebauungs- und Bepflanzungsbeschränkung


Hier muss der Sachverständige die sog. Eintragungsbewilligung, also den Notarvertrag prüfen. Denn nur aus der Eintragungsbewilligung geht konkret hervor, was damals miteinander vereinbart wurde. Wie ist das Recht bzw. die Last ausgestaltet? Was ist konkret unter dieser Beschränkung zu verstehen?

Die Eintragungsbewilligung (Notarvertrag) ergab folgenden Hinweis:

Eintragungsbewilligung Eintragungsbewilligung (Auszug aus der notariellen Urkunde)


Der Fall: Ein Hotelier im Weserbergland (Niedersachsen) verkaufte Ende der 1970er Jahre Grundstücke (als Baugrundstücke), die seinem Berghotel "zu Füßen lagen". Er wollte jedoch verhindern, dass die talwärts liegenden Grundstücke so bebaut werden, dass die Aussicht von seinem Biergarten bzw. seiner Aussichtsterrasse beeinträchtigt wird. So sicherte sich der Hotelier beim Verkauf der ihm gehörenden Grundstücke dieses Recht.

Als zertifizierter Sachverständiger, der auch für die Bewertung von Rechten und Lasten durch die DEKRA zertifiziert ist, bewertet Herr Häusler sehr gerne auch Ihre Immobilie, wenn diese Vermerke im Grundbuch aufweist. Sprechen Sie uns einfach an!

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