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Immobilienbewertung - Schimmelpilzbegutachtung - Baubiologie

Grunddienstbarkeit zur Duldung von Einwirkungen auf das Grundstück

Das Grundbuch ist eine wichtige Urkunde, die jeder Kaufinteressent sehr genau prüfen sollte, bevor man sich für eine Immobilie entscheidet und eine Kaufentscheidung trifft. Grunddienstbarkeiten sind Rechte und Lasten, die am Grundstück hängen. Man übernimmt diese Lasten dadurch, wenn man beispielsweise ein Haus erwirbt. Oder um es juristisch auszudrücken: Diese Rechte und Lasten wirken auch gegen den Rechtsnachfolger eines Grundstücks. Man sollte sich daher gut bewußt sein, welche Rechte und Lasten man bei einem Grundstückserwerb bereit ist zu übernehmen.

Auch hierzu einmal ein interessanter Praxisfall: In der Abteilung II des Grundbuches eines Bewertungsgrundstücks war eine Grunddienstbarkeit zur Duldung von Einwirkungen, die von Hochöfen und anderen Werkanlagen ausgehen vermerkt:


Bei dem Bewertungsobjekt handelte es sich um ein Einfamilienhaus in der Region Peine (Niedersachsen). Das ansässige, große Stahlunternehmen verkaufte Grundstücke zum Bau von Einfamilienhäusern, vorrangig natürlich an Beschäftigte. Selbstverständlich sollte niemand auf die Idee kommen, möglicherweise das Industrieunternehmen auf Unterlassung von Emissionen zu verklagen. Darum sicherte sich das Industrieunternehmen beim Verkauf der Grundstücke diese Duldungspflicht. Da die Duldungspflicht als Grunddienstbarkeit vereinbart wurde wirkt sie auch gegen den Rechtsnachfolger, also den Käufer eines solchen Einfamilienhauses. Dessen sollten sich Kaufinteressenten bewußt sein.

Prüfen Sie bei einer Kaufabsicht Grundbucheintragungen gründlich! Im Rahmen der Hauskaufberatung unterstützen wir Sie sehr gerne. Bitte kontaktieren Sie uns.

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